e
Hausärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Laura Selter, Dr. med. Konstanze Webering, Galina Troschichin in Altenberge

Kinder

Kindervorsorgeuntersuchungen

Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen dienen der frühzeitigen Erkennung von behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen. Diese Untersuchungen – die U1 bis U9 und J1 genannt werden – können beim Kinderarzt oder Hausarzt durchgeführt werden.

Frau Degener hat durch kontinuierliche Weiter- und Fortbildung in der Pädiatrie einen ihrer Schwerpunkte in der Praxis auf die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Durchführung von Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und ggf. weiterführender Diagnostik gehört dazu.

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: die U10, U11 und J2. Diese werden bei Grundschulkindern (U10: 7-8- Jährige, U11: 9-10-Jährige) und bei älteren Jugendlichen (J2: 16-Jährige) durchgeführt. Auch diese Vorsorgeuntersuchungen werden von Frau Degener durchgeführt.

Bitte sprechen Sie uns  an, wenn Sie Interesse an diesen neuen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind haben.

Meldepflicht bei Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Meldepflicht für Haus- und Familienärzte bei der Kinder-Vorsorgeuntersuchung U5-U9 (inkl. der U7a) in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte erreichen, dass alle Eltern die Früherkennungsuntersuchungen nutzen, damit alle Kinder die gleiche Chance auf eine gesunde Entwicklung haben. Neben den Pädiatern sind selbstverständlich auch die Haus- und Familienärzte dazu verpflichtet, die Teilnahme an der U5-U9 (inklusive der U7a) an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit zu melden.

Nicht alle Eltern machen von Früherkennungsuntersuchungen Gebrauch. Die bundesweite Situation spiegelt sich auch in den Zahlen aus Nordrhein-Westfalen wider: ab dem 2. Lebensjahr bis zum Vorschulalter sinken die Teilnahmezahlen an Früherkennungsuntersuchungen. Nur circa 75 Prozent aller Kinder nehmen lückenlos alle Untersuchungen von der U5 bis zur U9 wahr.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich, zum Beispiel:

  • Fehlende Informationen auf Seiten der Eltern, etwa über Bedeutung von Früherkennung oder die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
  • Im Alltagsgeschehen werden Termine einfach vergessen.


WARUM IST EINE LÜCKENLOSE TEILNAHME AN DEN KINDERVORSORGEN UNVERZICHTBAR?

  • Krankheiten aber auch Entwicklungsverzögerungen und -störungen können frühzeitig erkannt und behandelt werden. Gerade die Vorsorge-Termine, bei denen die Teilnahmezahlen sinken, sind wichtig mit Blick auf den Schulstart. Kinder die zum Beispiel Schwierigkeiten beim Sprechen haben, sich nicht so gut konzentrieren können, schlecht sehen oder hören können, werden dem Unterricht nicht so gut folgen können.
  • Auch wichtige Schutzimpfungen gehören zum Angebot der Vorsorge-Untersuchungen: Masern können schlimme Folgeschäden nach sich ziehen - Masernausbrüche wie in den vergangenen Jahren können mit Impfungen verhindert werden.
  • Früherkennungsuntersuchungen sind auch ein Instrument, um frühzeitig Anzeichen von Vernachlässigung und Misshandlungen erkennen zu können. Diese Kinder zu schützen und die Familien, in denen es "kriselt", frühzeitig zu unterstützen ist Aufgabe und Ziel zugleich.


PROCEDERE BEI DER MELDEPFLICHT:

  • Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommenhat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an die Zentrale Stelle. Die Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet. U5 bis U9 sind die Untersuchungen für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren (inklusive der U7a mit 3 Jahren)
  • Die Zentrale Stelle ermittelt alle Kinder, für die noch keine Teilnahmemitteilung vorliegt. Rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraumes, in der die Untersuchungen durchgeführt werden sollen, erhalten die Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben.
  • Nach Ablauf der Frist informiert die Zentrale Stelle die zuständige Kommune darüber, welche Kinder noch nicht bei der Untersuchung waren. Die Kommune wird dann in eigener Zuständigkeit prüfen und entscheiden, ob Grund besteht, sich einzuschalten.


LINK: Informationsmaterial, Broschüren und Vordrucke zum Download

Liebe Eltern, wundern Sie sich also nicht, wenn Sie bei versehentlichem Versäumen einer Kindervorsorgeuntersuchung benachrichtigt werden. Begreifen Sie es nicht als Einmischung in private Angelegenheiten, sondern als hilfreiche Erinnerung an eine sinnvolle Untersuchung.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern

Kinder, die bei der AOK, TK, LKK, Knappschaft oder einer der BKKs versichert sind, kommen jetzt in den Genuss zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen:

Für 7-8-jährige Kinder gibt es die neue U10, für 9-10-jährige Kinder die U11. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es die neue J2.

Die J1, die erste Jugendvorsorgeuntersuchung wird bereits seit einigen Jahren für 12-15-jährige Jugendliche angeboten.

Inhalt dieser neuen Vorsorgen sind neben der normalen körperlichen Untersuchung  auch die schulische Entwicklung, das Sozialverhalten und das Thema Medienkonsum.

Durchgeführt werden diese Vorsorgeuntersuchungen von Kinderärzten sowie von besonders qualifizierten Hausärzten. Da wir über diese Qualifikation verfügen, können wir diese neuen Vorsorgeuntersuchungen durchführen.

Leider sind noch nicht alle Krankenkassen zur Vergütung dieser äußerst sinnvollen Untersuchung bereit.

Sprechen Sie uns an! Gerne nehmen wir Sie in unser Recall-System auf und schreiben Sie an, wenn die Untersuchungen für Ihr Kind fällig werden.