Meldepflicht für Haus- und Familienärzte bei der Kinder-Vorsorgeuntersuchung U5-U9 (inkl. der U7a) in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen möchte erreichen, dass alle Eltern die Früherkennungsuntersuchungen nutzen, damit alle Kinder die gleiche Chance auf eine gesunde Entwicklung haben. Neben den Pädiatern sind selbstverständlich auch die Haus- und Familienärzte dazu verpflichtet, die Teilnahme an der U5-U9 (inklusive der U7a) an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit zu melden.
Nicht alle Eltern machen von Früherkennungsuntersuchungen Gebrauch. Die bundesweite Situation spiegelt sich auch in den Zahlen aus Nordrhein-Westfalen wider: ab dem 2. Lebensjahr bis zum Vorschulalter sinken die Teilnahmezahlen an Früherkennungsuntersuchungen. Nur circa 75 Prozent aller Kinder nehmen lückenlos alle Untersuchungen von der U5 bis zur U9 wahr.
Die Gründe dafür sind unterschiedlich, zum Beispiel:
- Fehlende Informationen auf Seiten der Eltern, etwa über Bedeutung von Früherkennung oder die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
- Im Alltagsgeschehen werden Termine einfach vergessen.
WARUM IST EINE LÜCKENLOSE TEILNAHME AN DEN KINDERVORSORGEN UNVERZICHTBAR?
- Krankheiten aber auch Entwicklungsverzögerungen und -störungen können frühzeitig erkannt und behandelt werden. Gerade die Vorsorge-Termine, bei denen die Teilnahmezahlen sinken, sind wichtig mit Blick auf den Schulstart. Kinder die zum Beispiel Schwierigkeiten beim Sprechen haben, sich nicht so gut konzentrieren können, schlecht sehen oder hören können, werden dem Unterricht nicht so gut folgen können.
- Auch wichtige Schutzimpfungen gehören zum Angebot der Vorsorge-Untersuchungen: Masern können schlimme Folgeschäden nach sich ziehen - Masernausbrüche wie in den vergangenen Jahren können mit Impfungen verhindert werden.
- Früherkennungsuntersuchungen sind auch ein Instrument, um frühzeitig Anzeichen von Vernachlässigung und Misshandlungen erkennen zu können. Diese Kinder zu schützen und die Familien, in denen es "kriselt", frühzeitig zu unterstützen ist Aufgabe und Ziel zugleich.
PROCEDERE BEI DER MELDEPFLICHT:
- Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommenhat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an die Zentrale Stelle. Die Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet. U5 bis U9 sind die Untersuchungen für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren (inklusive der U7a mit 3 Jahren)
- Die Zentrale Stelle ermittelt alle Kinder, für die noch keine Teilnahmemitteilung vorliegt. Rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraumes, in der die Untersuchungen durchgeführt werden sollen, erhalten die Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben.
- Nach Ablauf der Frist informiert die Zentrale Stelle die zuständige Kommune darüber, welche Kinder noch nicht bei der Untersuchung waren. Die Kommune wird dann in eigener Zuständigkeit prüfen und entscheiden, ob Grund besteht, sich einzuschalten.
LINK: Informationsmaterial, Broschüren und Vordrucke zum Download
Liebe Eltern, wundern Sie sich also nicht, wenn Sie bei versehentlichem Versäumen einer Kindervorsorgeuntersuchung benachrichtigt werden. Begreifen Sie es nicht als Einmischung in private Angelegenheiten, sondern als hilfreiche Erinnerung an eine sinnvolle Untersuchung.